Jahresbericht 2024
Der Trend setzt sich fort
Der Trend, der sich im letzten Jahr bereits abgezeichnet hatte, setzte sich im Berichtsjahr 2024 fort: Es wurden noch einmal 13 Gesuche mehr bearbeitet. Von den Gesuchen für Einzelpersonen konnten insgesamt 20 Gesuche mehr als im Vorjahr bewilligt werden. Die angespannte Situation gerade für psychisch Kranke hat sich offensichtlich nicht verbessert. Der Wunsch nach einer Auszeit oder dem Besuch der Familie im Ausland nach teilweise vielen Jahren der Trennung ist verständlich. Leider ist das Geld des Nachlasses Probst, der uns bei Reisen ausgeholfen hat, aufgebraucht. Dafür konnte uns die Huber-Graf und Billeter-Graf Stiftung einige Zahlungen vor allem im Gesundheitsbereich abnehmen.
Dank an alle Spenderinnen und Spender
Die Zürcher Stiftung für psychisch Kranke bedankt sich herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern, die uns in diesem Jahr unterstützt haben. Von zehn Einzelspenden wurden uns neun im Rahmen einer Abdankung überwiesen. Die Sammelkollekte einer weiteren Abdankung betrug Fr 897.25. Fr 7’615.65 CHF durften wir von reformierten Kirchgemeinden aus dem Kanton Zürich entgegennehmen. Die Spenden betrugen insgesamt Fr 10'441.90 (2023: Fr 8'153, 2022: Fr 31'203.70, 2021: Fr 16'732.50, 2020: Fr 150'925, 2019: Fr 11'292.74).
Hilfeleistungen der Zürcher Stiftung für psychisch Kranke
2024 | (2023, 2022, 2021, 2020, 2019) | |
Bearbeitete Gesuche gesamt | 169 | (156, 108, 104, 97, 138) |
Abgelehnte Gesuche | 51 | (48, 37, 39, 32, 62) |
Bewilligte Gesuche für Einzelpersonen | 102 | (82, 56, 50, 48, 57) |
Bewilligte Gesuche für Institutionen | 4 | (5, 4, 5, 6, 7) |
Weitergeleitete (und bewilligte) Gesuche | 14 | (14, 11, 8, 11, 12) |
Die Gesamtausgaben unserer Hilfstätigkeit betrugen Fr 106'448.69 (2023: Fr 89'703.98, 2022: Fr 64'283.18, 2021: Fr 58'180, 2020: Fr 62'394, 2019: Fr 58’146.75). Davon wurden Fr 7'000 (2023: Fr 7'300, 2022: Fr 7'300, 2021: Fr 6'300, 2020: Fr 13'500, 2019: Fr 9'300) an verschiedene Institutionen ausgezahlt.
Bewilligte Gesuche
Spenden für Reisekosten bzw. Ferien und für den öffentlichen Verkehr halten sich mit je 16 bewilligten Gesuchen die Waage. Neunmal wurden Gelder für Fitness-, Sport- und Kampfkunstabonnemente ausgezahlt. Etliche Gesuche betrafen Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Staubsauger, Nähmaschine, Waschmaschine oder Tumbler. Im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. Januar 2024 im Kanton Zürich in Kraft trat, konnten wir drei Menschen bei der Erstausstattung einer eigenen Wohnung mit einem finanziellen Zustupf helfen. Zum ersten Mal wandten sich auch Gesuchsteller an uns, deren Klientinnen und Klienten aufgrund eines Betrugsfalles Geld verloren haben. Besondere Freude machte es, wenn wir psychisch Kranken die Teilnahme an Kunst- und Musikprojekten ermöglichen konnten (z. B. Gesang, Kontrabass, Klavier, Druckkosten für Kunstwerke). Institutionell konnten wir die Vereinigung der Angehörigen von psychisch Kranken (VASK Zürich), einen Werkstattausflug der Vivazzo-Stiftung, die Aktivgruppe einer Psychiatriespitex und die Klinik Clienia Littenheid mit Handgeld für Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Zürich unterstützen.
Abgelehnte Gesuche
Abgelehnt worden sind Gesuche, deren Anliegen oder Umstände nicht genug abgeklärt waren. Oft hat sich auf Rückfragen niemand mehr gemeldet. Es kommt immer noch vor, dass die möglichen Nutzniesserinnen und Nutzniesser nicht aus dem Kanton Zürich kommen. Das eine oder andere Mal war das Einkommen oder das Vermögen zu gross oder die Situation hat sich während der Arbeit am Gesuch zugunsten der Klientinnen und Klienten grundlegend gebessert, was natürlich immer erfreulich ist. Ausbildungen finanzieren wir grundsätzlich nicht und manchmal sind es schliesslich doch die Behörden, die bei bestimmten Anliegen in der Pflicht stehen.
Weitergeleitete Gesuche
Zwölf Gesuche konnten wir an die Huber-Graf und Billeter-Graf Stiftung weiterleiten. Es handelte sich ausser bei einem Gesuch (Möbel) um Gesundheitskosten (Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag, Krankenkassenprämie, Zahnsanierung, Brustimplantate u. Ä.), die von dieser Stiftung bewilligt worden sind. Damit wurden wir von dieser Stiftung um insgesamt Fr 17'290.35 (2023: Fr 10'974.65, 2022: Fr 1'049.00) entlastet. Wir danken der Huber-Graf und Billeter-Graf Stiftung herzlich für die Übernahme dieser Zahlungen.
Stiftungsrat und Stiftungsbeirat
Der Stiftungsrat blieb im Berichtsjahr erfreulicherweise unverändert. Der Stiftungsbeirat wurde für die nächste Periode von 2024-2027 fast unverändert wiedergewählt. Lediglich Sabine Schläppi stellte sich für diese neue Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung.
Vermögenslage
Das Gesamtvermögen der Zürcher Stiftung veränderte sich um Fr -47'283.29 (2023: Fr -54'811.19) auf Fr 931'027.40 (2023: Fr 978'310.69) bei einem Spendenertrag von Fr 10'441.90 und einem Finanzertrag (Kursgewinn und Wertschriftenertrag) von Fr 54'445.64 (2023: Fr 32'137.14).
Dank
Allen Mitgliedern des Stiftungsrates und des Stiftungsbeirates aber auch allen Beiständen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und allen, die den psychisch Kranken bei der Suche nach Unterstützung und der Antragstellung zu Seite standen, sei herzlich gedankt für ihr Engagement. Wir werden gebraucht, um sowohl Notlagen zu lindern als auch die Lebensqualität von Menschen mit Psychiatrieerfahrung konkret zu fördern und zu verbessern.
Zürich, 07. April 2025
Pfarrer Markus Felss, Präsident