Was geschieht mit einem eingereichten Gesuch?
Schritt 1
Das eingegangene Gesuch wird auf Berechtigung und Vollständigkeit überprüft.
Gesuche, die nicht dem Stiftungszweck entsprechen, werden mit einem Absageschreiben und einer Begründung zurückgeschickt.
Bei Unklarheiten wird nachgefragt, bei fehlenden Unterlagen wird darum gebeten, sie nachzureichen.
Schritt 2
Wenn ein Gesuch vollständig ist und dem Stiftungszweck entspricht, wird es auf dem Zirkularweg den Mitgliedern des Stiftungsrates vorgelegt.
Liegt der Betrag eines Gesuches über Fr. 3'000.00, entscheidet darüber der Stiftungsrat auf seiner nächsten Sitzung.
Wenn die Mehrheit der Stiftungsratsmitglieder das Gesuch gutheisst, wird die Auszahlung des Geldes vorbereitet und durchgeführt.
Der gesuchstellenden Person wird mitgeteilt, dass ihr Gesuch bewilligt worden ist.
Wie lange dauert es, bis der Betrag ausgezahlt wird?
Der gesamte Prozess vom Eingang des Gesuchs bis zur Auszahlung des Betrages kann bis zu etwa 6 Wochen dauern. Diese Zeit verlängert sich zumeist, wenn unvollständige Gesuche eingereicht werden.