Die Geschichte der Zürcher Stiftung für psychisch Kranke
Die «Zürcher Stiftung für psychisch Kranke» geht auf den «Zürcher Hülfsverein für Geisteskranke» zurück. Die Statuten dieses Hülfsvereins wurden am 26. November 1897 verabschiedet. Am 1. Januar 1898 traten sie in Kraft.
Der «Hülfsverein» hatte sich zur Aufgabe gestellt, psychisch Kranke nach Austritt aus einer «Anstalt» zu unterstützen, die Zahlung der Kostgelder für arme Erkrankte zu erleichtern, «richtige Ansichten über das Wesen der Geisteskrankheiten zu verbreiten» und die öffentliche Pflege psychisch Kranker zu fördern, besonders da, wo «die staatliche Initiative nicht zu erwarten ist».
Das Geld für die Arbeit des «Hülfsvereins» wurde durch die Jahresbeiträge der Mitglieder, aus freiwilligen Spenden und Vermächtnissen und aus den Zinsen des Vereinsvermögens erworben.
Im Laufe der Zeit wurde der «Hülfsverein» in den «Hilfsverein für psychisch Kranke» umbenannt. Aufgrund solider finanzieller Mittel wurden keine Geldsammlungen mehr durchgeführt. Infolgedessen gab es auch keine Mitglieder mehr. Es wurde beschlossen, den Hilfsverein in die «Zürcher Stiftung für psychisch Kranke» umzuwandeln. Die Gründungsurkunde wurde vom Notariat Winterthur-Altstadt am 16. Dezember 1985 unterzeichnet. Das gesamte bisherige Vereinsvermögen wurde der neugegründeten Stiftung zugewendet.
Heute verwaltet der Stiftungsrat das Vermögen der Stiftung und entscheidet über die Vergabe der Gelder. Die Mitglieder des Stiftungsbeirates genehmigen das Stiftungsreglement und unterstützen und fördern die Aufgaben der Stiftung öffentlichkeitswirksam. Die Präsidentschaft der Stiftung lag von Anfang an in den Händen einer Pfarrperson, die als Seelsorgerin oder Seelsorger in einer psychiatrischen Klinik arbeitet.
Der hauptsächliche Stiftungszweck liegt bis heute darin, psychisch beeinträchtigte Menschen, die im Kanton Zürich wohnen oder Bürger des Kantons sind, mit finanziellen Mitteln zu unterstützen und damit einen Beitrag zu ihrer Lebensqualität zu leisten. Um den Stiftungszweck zu gewährleisten, können auch Institutionen mit Beiträgen unterstützt werden, deren Dienste wiederum psychisch kranken Menschen unmittelbar zugute kommen.