Wer kann ein Gesuch stellen?
Grundsätzlich können Gesuche sowohl für Einzelpersonen als auch für Institutionen an die Zürcher Stiftung für psychisch Kranke gestellt werden.
Einzelpersonen, die ein Gesuch stellen oder für die ein Gesuch gestellt wird, müssen im Kanton Zürich wohnen oder hier ihren Heimatort haben.
Eine psychische Beeinträchtigung muss nachgewiesen sein.
Für Einzelpersonen muss belegt sein, dass sie nur über beschränkte finanzielle Mittel verfügen.
Institutionen, die ein Gesuch für eines ihrer Projekte stellen, müssen im Kanton Zürich ihren Sitz haben oder ihr Angebot an Menschen richten, die im Kanton Zürich wohnen.
Gesuche für Einzelpersonen
- Die Zürcher Stiftung für psychisch Kranke bevorzugt Gesuche für Einzelpersonen, die über eine Beratungsstelle bzw. eine Institution gestellt werden.
- Gesuche können z. B. auch von Beiständen, Sozialämtern, kirchlichen Stellen, der Sozialberatung psychiatrischer Einrichtungen, Hilfspersonen und medizinischen und psychologischen Fachpersonen gestellt werden.
- Psychisch beeinträchtigte Einzelpersonen können auch selber ein Gesuch stellen.
- In Ausnahmefällen werden Angehörige von psychisch kranken Menschen unterstützt, sofern die entstandenen Unkosten in engem Zusammenhang mit dem/r Betroffenen entstehen und keine anderen Garanten dafür in Frage kommen.
- Bei höheren Beträgen empfehlen wir, weitere Stiftungen oder Fonds anzuschreiben.
Gesuche für Institutionen
- Die Zürcher Stiftung für psychisch Kranke nimmt Gesuche von Institutionen für deren Projekte entgegen, die psychisch beeinträchtigte Menschen unterstützen und begleiten.
- Die gesuchstellenden Institutionen müssen ihre Angebote an psychisch kranke Menschen richten. Sie können sich unter anderem für die Verbesserung der Lebensqualität psychisch kranker Menschen einsetzen oder präventiv, beratend und aufklärend tätig sein.
- Betriebs- und Bauzuschüsse werden in der Regel nicht gewährt.
Was gehört zu einem Gesuch?
Gesuche für Einzelpersonen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular der Zürcher Stiftung für psychisch Kranke (u. a. mit Begründung, Budgetaufstellung, gewünschte Höhe des Betrages).
- Nachweis aller Einnahmen und des Vermögens (z. B. AHV, IV, Sozialhilfe, Zusatzleistungen, SUVA- oder Pensionskassennachweis, Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, die letzte Steuererklärung oder Steuerrechung).
- Nachweis der psychischen Beeinträchtigung (z. B. Bestätigung oder kurzer Bericht des/r behandelnden Psychiaters/in). Dieser Nachweis muss nicht erbracht werden, wenn das Gesuch bereits über eine psychiatrische Einrichtung gestellt wird.
- Nachweis für die Verwendung des Geldes (z. B. Rechnungen, Quittungen, Zahlungsbelege, Kostenvoranschläge, Aufstellung der Kosten, Prospekt).
- Einzahlungsschein oder Bankverbindung.
Gesuche für Institutionen
- Begründung des Gesuchs
- Finanzierungsplan des Projektes
- Beantragte Höhe des Beitrages
- Jahresbericht, Budget und Bilanz der Institution
- Einzahlungsschein oder Bankverbindung